Neue Maschinenverordnung 2023/1230 – Update Februar 2025

Auch zu Beginn des Jahres 2025 möchten wir Ihnen wieder einen kleinen Einblick in die Neuigkeiten rund um die Maschinenverordnung 2023/1230 geben.

Zur Erinnerung: Noch bis zum 19.01.2027 gilt die altbekannte Maschinenrichtlinie 2006/24/EG, doch ab dem Stichtag 20.01.2027 wird die neue Maschinenverordnung 2023/1230 verpflichtend anzuwenden sein.

Anpassung harmonisierter Normen: Neuer Entwurf für EN ISO 12100

Wir berichteten in unserem letzten Newsletter darüber, dass wegen der neuen Maschinenverordnung 2023/1230 die harmonisierten Normen zu überprüfen und zumindest in Teilen anzupassen sind. Dieser Prozess wird erwartungsgemäß längere Zeit in Anspruch nehmen, doch er hat bereits begonnen: Für EN ISO 12100 liegt ein neuer Entwurf vor.

Diese Norm ist ein zentrales Werk in der Produktsicherheit: Sie umfasst grundsätzliche Methoden und Leitlinien zur Risikobeurteilung und zur Risikominderung. Damit ist sie nicht nur unverzichtbar im Konformitätsbewertungsverfahren zur CE-Kennzeichnung, sondern auch Grundlage für zahlreiche andere Normen, welche auf ihr aufbauen.

Der vorliegende Entwurf berücksichtigt die kommenden Regelungen der Maschinenverordnung 2023/1230. Beispielsweise detailliert er die Anforderungen im IT-Sektor: Die Norm wird künftig auf die komplexer gewordenen Ansprüche an Cybersicherheit und Softwareaspekte eingehen.

Neuer Gesetzesentwurf in Deutschland:
Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz (MaschinenDG)

Die neue Maschinenverordnung 2023/1230 wird in den Ländern der EU am Stichtag direkt und unmittelbar in Kraft treten. Eine Umsetzung in nationales Recht – wie dies bei der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der Fall war – ist nicht notwendig.

Dennoch wurde eine Neuregelung auf den Weg gebracht: Am 11.12.2024 wurde ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung veröffentlich (Drucksache 20/14145).

Inhalt des neuen Gesetzes sind die Art und Weise der Durchführung und verfahrensrechtliche Themen rund um die Maschinenverordnung 2023/1230 wie etwa

  • Buß- und Straftatbestände,
  • Regelung der Stichproben der Marktüberwachung,
  • Sprache der Dokumentation einer Maschine
  • etc.

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz wird aufgehoben

Es sind noch weitere Anpassungen an der Gesetzeslage erforderlich.

Die Umsetzung der noch geltenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht geschieht bisher mit der neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ebenfalls unter dem Begriff „Maschinenverordnung“ bekannt, jedoch nicht mit der europäischen Maschinenverordnung 2023/1230 zu verwechseln!).

Mit der Ablösung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird diese überflüssig. Daher tritt die neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz ab dem 20.01.2027 außer Kraft.

Schulung zur Maschinenverordnung 2023/1230 im Herbst 2025

Da uns vermehrt Anfragen rund um die die Maschinenverordnung 2023/1230 erreichen, planen wir bereits im Herbst dieses Jahres eine erste Schulung zu diesem Thema.

Bei Interesse können Sie sich bereits jetzt kurz und unverbindlich vormerken lassen.

Sie erreichen uns wie folgt:
MATTIS-Büro, Frau Petra Klemmer:           
+49 (0 80 39) 91 39
[email protected]

Wir werden Zeit, Ort und Inhalte aber noch rechtzeitig vorher in einem separaten Anschreiben bekanntgeben.

Weiterer Ausblick

Unser nächstes Informationsschreiben zur Maschinenverordnung 2023/1230 erhalten Sie im Oktober 2025. Bis dahin sind wir aber selbstverständlich gerne beratend für Sie da, falls Sie Fragen haben. Wenden Sie sich im Bedarfsfall gerne an unser Büro und wir werden Sie nach besten Kräften unterstützen!